TRENDnet Injector Gigabit PoE+ 30 Watt 802.3at
Artikelnr.: 190410
Hersteller-Artikel-Nr.: TPE-115GI
EAN-Code: 0710931160024
Warengruppe: Netzwerkzubehör
Hersteller: TrendNet
Außenmaße (B x T x H): 114 mm x 219 mm x 50 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 0.427kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
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Energielabel, alle Daten
Produktdaten im Überblick
Energie | |
Netzteil Eingansgsspannung: | 100 - 240 V |
Netzteilfrequenz: | 50/60 Hz |
Eingangsstrom: | 0.65 A |
Stromverbrauch (Standardbetrieb): | 30 W |
Betriebsbedingungen | |
Betriebstemperatur: | -10 - 45 °C |
Relative Luftfeuchtigkeit in Betrieb: | 0 - 95% |
Temperaturbereich bei Lagerung: | -20 - 60 °C |
Gewicht und Abmessungen | |
Gewicht: | 162 g |
Netzwerk | |
Ethernet LAN Datentransferraten: | 10,100,1000 Mbit/s |
Verkabelungstechnologie: | Cat. 5/5e |
Power over Ethernet (PoE): | Ja |
Konformität mit Industriestandards: | IEEE 802.3/802.3u/802.3ab/802.3at/802.3af |
Merkmale | |
LED-Anzeigen: | Ja |
Zertifizierung: | CE, FCC |
Anschlüsse und Schnittstellen | |
Anzahl Ethernet-LAN-Anschlüsse (RJ-45): | 2 |
Logistikdaten | |
Warentarifnummer (HS): | 85044095 |
Beschreibung
Der Gigabit PoE+ Injektor, Modell TPE-115GI, kombiniert elektrische Energie mit einer Gigabit-Netzwerk Verbindung um ein Gigabit Power over Ethernet Plus (PoE +) Netz zu erzeugen. Schließen Sie das Gerät an einen nicht-PoE Gigabit Switch an und führen Sie dann ein Ethernet-Kabel bis zu 100 Meter (328 ft.) zum PoE+ Netzwerk oder PoE-Geräten. Die integrierte Energieversorgung reduziert Installationslücken.Die Auto-Sensing-Technologie liefert 30 Watt auf 802.3at PoE +-Geräte oder 15 Watt bis 802.3af PoE-Geräte. Es ist nicht nötig, einen PoE-Switch zu kaufen verwenden Sie einen bestehenden ungenutzten Port eines Nicht-PoE-Switch, um an den Installation- und Ausrüstungkosten zu sparen, wie zum Beispiel der Installation von TRENDnet PoE Access Points und IP-Kameras an weiter entfernten Standorten.
Zubehör
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.