DELOCK Ladegerät USB-C > 3x USB-A max. 87W gesamt weiß
Artikelnr.: 301580
Hersteller-Artikel-Nr.: 41432
EAN-Code: 4043619414321
Warengruppe: Ladegerät
Hersteller: Delock
Außenmaße (B x T x H): 130 mm x 220 mm x 50 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 0.591kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
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Energielabel, alle Daten
Produktdaten im Überblick
Design | |
Produktfarbe: | Weiß |
Kabellänge: | 1 m |
LED-Anzeigen: | Ja |
Energie | |
Eingangsspannung: | 100 - 240 V |
Eingangsfrequenz: | 50/60 Hz |
Eingangsstrom: | 1.5 A |
Max. Leistung: | 85 W |
Maximale Ausgangsspannung: | 5 V |
Minimale Ausgangsspannung: | 12 V |
Gewicht und Abmessungen | |
Breite: | 98 mm |
Tiefe: | 110 mm |
Höhe: | 20 mm |
Verpackungsdaten | |
Menge pro Packung: | 1 Stück(e) |
Verpackungsart: | Box |
Mitgelieferte Kabel: | AC, USB Typ-C auf USB Typ-C |
Leistungen | |
Aufladetyp: | Drinnen |
Aufladekompatibilität: | Netbook |
Energiequelle: | AC |
USB 3.2 Gen 1 (3.1 Gen 1) Anzahl der Anschlüsse vom Typ A: | 3 |
USB Typ-C Anzahl Anschlüsse: | 1 |
Schnellladung: | Ja |
Schnellladetechnik: | Quick Charge 3.0 |
Energieschutzeigenschaften: | Überstrom, Überhitzung, Überlastschutz, Kurzschluß |
Logistikdaten | |
Warentarifnummer (HS): | 85044090 |
Beschreibung
Dieses USB Power Delivery (PD) Ladegerät von Delock kann zur Stromversorgung von Notebooks mit USB Type-C Anschluss verwendet werden. Es stellt verschiedene Spannungen von 5 V bis 20 V und eine Leistung bis zu 85 Watt zur Verfügung. Zusätzlich stehen 3 USB Typ-A 5 V Anschlüsse mit Qualcomm Quick Charge 3.0 Ladetechnik für Smartphones zur Verfügung.Durch die besondere Ladetechnik kann das Netzteil auch zur Stromversorgung von konventionellen Notebooks verwendet werden. Im Lieferumfang befinden sich 11 verschiedene DC Adapter, die für unterschiedliche Notebooks geeignet sind, Mit diesem vielseitigen Netzteil können alle mobilen Geräte an nur einer Steckdose geladen werden.
Zubehör
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.