18.05.24 - 15:50 Uhr
Brother Trommeleinheit DR-321CL HL-L8250CDN
Artikelnr.: 145044
Hersteller-Artikel-Nr.: DR321CL
EAN-Code: 4977766735179
Warengruppe: Verbrauchsmaterial
Hersteller: Brother
Außenmaße (B x T x H): 450 mm x 420 mm x 220 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 2.427kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
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Energielabel, alle Daten

Produktdaten im Überblick

Merkmale
Typ: Original
Drucktechnologie: Laserdrucken
Markenkompatibilität: Brother
Kompatibilität: Brother DCP-L8400CDN, DCP-L8450CDW, HL-L8250CDN, HL-L8350CDW, HL-L9200CDWT, HL-L9300CDWTT, MFC-L8650CDW, MFC-L8850CDW, MFC-L9550CDWT
Mehrfachverpackung: Nein
Menge pro Packung: 1 Stück(e)
Druckleistung: 25000 Seiten
Produktfarbe: Schwarz, Blau
Logistikdaten
Warentarifnummer (HS): 84439990

Beschreibung

Mit der DR-321CL Trommeleinheit müssen Sie in punkto Qualität keine Kompromisse eingehen. Die DR-321CL Original Trommeleinheit wurde für Ihren Drucker entwickelt und liefert zuverlässig hervorragende Druckergebnisse. Die hohe Druckqualität der DR-321CL basiert auf der perfekten Abstimmung mit dem Laserdrucker, die ein sauberes und hochwertiges Druckbild gewährleistet.
Weitere Besonderheit von Brother Lasergeräten ist, dass die Original Brother Tonerkartuschen nicht fest mit der jeweiligen Trommel verbaut sind. Grund hierfür ist, dass die Verschleißteile der Trommel eine höhere Lebensdauer besitzen als das Pulver in den Tonerkartuschen. Durch das getrennte Toner-/Trommel-System kann die Trommel somit auch nach Leergang der Kartuschen weiterverwendet werden und Sie müssen immer nur die Komponente ersetzen, die tatsächlich leer bzw. verschlissen ist. So können Sie Druckkosten einsparen und die Umwelt schützen.
Mit der Entscheidung für eine Original DR-321CL Trommeleinheit stellen Sie sicher, dass Ihr Brother Gerät optimal funktioniert und weiterhin durch die 3 Jahre Garantie geschützt ist.

Zubehör

Produktbilder

Weitere Produktinformationen:
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.
 
 
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