Kensington Adapter mini DP -> VGA VM1000
Artikelnr.: 200321
Hersteller-Artikel-Nr.: K33987WW
EAN-Code: 0085896339878
Warengruppe: Video/VGA-Adapter
Hersteller: Kensington
Außenmaße (B x T x H): 203 mm x 141 mm x 40 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 0.132kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
Versandlager:
0
Lieferzeit ab Versandlager:Derzeit nicht lieferbar.
€ 40.18 inkl. 19% Mwst zzgl. Versandkosten
Energielabel, alle Daten
Produktdaten im Überblick
Merkmale | |
Kabellänge: | 0,14 m |
Anschluss 1: | Mini DisplayPort 1.2 |
Anschluss 2: | VGA |
Steckverbinder 1 Geschlecht: | Männlich |
Steckverbinder 2 Geschlecht: | Weiblich |
DisplayPorts-Version: | 1.2 |
Maximale Auflösung: | 1920 x 1080 Pixel |
Unterstützte Video-Modi: | 1080p |
Produktfarbe: | Schwarz |
Plug & Play: | Ja |
Logistikdaten | |
Warentarifnummer (HS): | 84733080 |
Verpackungsdaten | |
Menge pro Packung: | 1 Stück(e) |
Gewicht und Abmessungen | |
Gewicht: | 40 g |
Beschreibung
Wenn Sie den Inhalt Ihres Laptopbildschirms auf einen Monitor oder Projektor übertragen möchten, ist dies mit einem VM1000 Videoadapter am einfachsten. Der Adapter wird in den Mini DisplayPort eingesteckt, über den die meisten Laptops verfügen, und mit dem VGA-Anschluss eines Monitors oder Projektors verbunden. Der Adapter unterstützt die Full HD-Auflösung für ein bestechend scharfes Bild und ist Plug & Play-installationsfähig, sodass Sie im Handumdrehen loslegen können.Einfache Mini DisplayPort-auf-VGA-Verbindung
Unterstützt eine Auflösung von 1920 x 1200
Plug & Play-Installation
Kompatibel mit Windows® 8.1, 8, 7 sowie Mac® OS X 10.9 und höher
Sicherheits- und Produktressourcen
Verantwortlich für dieses Produkt ist der in der EU ansässige Wirtschaftsakteur
Firma: LEITZ ACCO Brands GmbH & Co KG Stra�e: Siemensstraße 64 PLZ/Ort: 70469 Stuttgart Land: Deutschland E-Mail: germanyinfo@acco.com Webseite: https://www.leitz.com
Achtung: Beim Klick auf diesen Link gelangen zu einer externen Webseite. Bitte beachten Sie, dass wir für deren Inhalte nicht verantwortlich sind.
Zubehör
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.