MANHATTAN Universal Multime.TV-Ständer Bildschirme:37"-70
Artikelnr.: 210694
Hersteller-Artikel-Nr.: 461245
EAN-Code: 0766623461245
Warengruppe: Wandhalterung
Hersteller: Manhattan
Außenmaße (B x T x H): 545 mm x 1150 mm x 260 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 21.08kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
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Energielabel, alle Daten
Produktdaten im Überblick
Montage | |
Höchstgewichtskapazität: | 50 kg |
Minimum Bildschirmgröße: | 94 cm (37") |
Maximale Bildschirmgröße: | 177,8 cm (70") |
Befestigungstyp: | Flur |
Minimale VESA-Halterung: | 200 x 200 mm |
Maximale VESA-Halterung: | 600 x 400 mm |
Panel-Montage-Schnittstelle: | 200 x 200,300 x 300,400 x 200,400 x 400,600 x 400 |
Anzahl der Display unterstützt: | 1 |
Ergonomie | |
Höhenverstellung: | Ja |
Neigungswinkelbereich: | -12 - 5° |
Anzahl enthaltener Regale: | 1 |
Verbessertes Kabelmanagement: | Ja |
Neigungsverstellung: | Ja |
Design | |
Produktfarbe: | Schwarz, Silber |
Technische Details | |
Anzahl der Räder: | 4 Rad/Räder |
Logistikdaten | |
Warentarifnummer (HS): | 85299097 |
Lieferumfang | |
Betriebsanleitung: | Ja |
Gewicht und Abmessungen | |
Breite: | 828 mm |
Tiefe: | 700 mm |
Höhe: | 2069 mm |
Gewicht: | 21,1 kg |
Beschreibung
BewegungsfreiheitSie müssen einen Fernseher regelmäßig zwischen Räumen bewegen? Dieser TV-Ständer auf Rollen macht Ihnen diese Aufgabe leicht. Auf dem integrierten Fachboden können Sie zudem ein AV-Zubehörgerät wie einen Blu-ray-Player oder einen Receiver platzieren, während sich die Kamerahalterung auf der Oberseite ideal für Videokonferenzen einsetzen lässt. Die TV-Halterung ist sowohl neig- als auch schwenkbar, für die optimale Perspektive und damit für perfektes Bild, Kontrast und Schärfe. Dank VESA-Entsprechung und Qualitätsmaterial ist sie geeignet für eine große Bandbreite an LCD-, LED- und Plasmadisplaygrößen und sorgt für zuverlässige Montage über dem Boden. Ideal für Büros, Klassen- und Konferenzräume und mehr.
Zubehör
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.