MANHATTAN Tischhalterung mit Monitorarm 13-32" bis 8kg
Artikelnr.: 252835
Hersteller-Artikel-Nr.: 461542
EAN-Code: 0766623461542
Warengruppe: Tischhalter für Monitor
Hersteller: Manhattan
Außenmaße (B x T x H): 185 mm x 485 mm x 120 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 3.32kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
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Energielabel, alle Daten
Produktdaten im Überblick
Montage | |
Höchstgewichtskapazität: | 8 kg |
Minimum Bildschirmgröße: | 33 cm (13") |
Maximale Bildschirmgröße: | 81,3 cm (32") |
Befestigungstyp: | Tisch/Bank |
Montage: | Klemme |
Minimale VESA-Halterung: | 75 x 75 mm |
Maximale VESA-Halterung: | 100 x 100 mm |
Panel-Montage-Schnittstelle: | 75 x 75,100 x 100 mm |
Anzahl der Display unterstützt: | 1 |
Ergonomie | |
Neigungswinkelbereich: | -45 - 45° |
Drehungswinkel: | 360° |
Design | |
Produktfarbe: | Schwarz |
Logistikdaten | |
Warentarifnummer (HS): | 85299097 |
Gewicht und Abmessungen | |
Breite: | 459 mm |
Tiefe: | 38 mm |
Höhe: | 548 mm |
Gewicht: | 3,32 kg |
Beschreibung
Monitorhalterungen machen den Arbeitsplatz effektiver, übersichtlicher und ergonomischerHöhere Produktivität durch ergonomischen Blickwinkel
Diese Manhattan Monitorhalterung bietet eine sichere und erhöhte Position für für zwei Flachbildschirme, um wertvolle Arbeits- und Schreibtischfläche aufgeräumt und frei von Kabelgewirr zu halten. Die schwenk- und neigbare sowie höhenverstellbare Halterung ermöglicht komfortable Positionierung des Displays, was Augen und Nacken schont. Die LCD-Bildschirme können einfach um die Stange herum geschwenkt werden, um anderen Nutzern im Raum die Bildschirmansicht zu ermöglichen.
Robuste Konstruktion und einfache Installation
Die äußerst robuste Konstruktion und der hochbelastbare Standfuß ermöglichen sichere Platzierung auf Schreibtischen oder anderen horizontalen Flächen. Dieses Produkt ist VESA-konform und wird montagefertig mit beiliegenden Zubehör geliefert.
Zubehör
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.