Hagor CON-Line FS Lift 55 - 75
Artikelnr.: 473103
Hersteller-Artikel-Nr.: 2811
EAN-Code: 4250058528117
Warengruppe: Bodenstandhalter
Hersteller: Hagor
Außenmaße (B x T x H): 0 mm x 0 mm x 0 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 0kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
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Energielabel, alle Daten
Produktdaten im Überblick
Montage | |
Höchstgewichtskapazität: | 75 kg |
Minimum Bildschirmgröße: | 139,7 cm (55") |
Maximale Bildschirmgröße: | 190,5 cm (75") |
Befestigungstyp: | Flur |
Maximale VESA-Halterung: | 800 x 400 mm |
Anzahl der Display unterstützt: | 1 |
Ergonomie | |
Höhenverstellung: | Ja |
Höhenanpassungsart: | Elektro |
Höhenanpassungsrate: | 0 - 500 mm |
Speicherfunktion: | Ja |
Design | |
Produktfarbe: | Schwarz, Weiß |
Gewicht und Abmessungen | |
Breite: | 1000 mm |
Tiefe (max): | 45 cm |
Höhe: | 1812 mm |
Beschreibung
Die CON-Line FS Lift 55 75 ist eine freistehende Medienstele mit integriertem Lift. Durch die kompakte Bauweise ist sie nahezu überall platzierbar. Sie eignet sich für Bildschirme mit einer Diagonale von 55 bis 75 | 140 191 cm. Die feinjustierbare VESA-Aufnahme kann bis max. 800 x 400 mm bestückt werden. Die Bildschirmmontage erfolgt in Landscape-Ausrichtung.Die elektro-motorische Höhenverstellung wird über eine Tastbedienung eingestellt. Diese verfügt über vier individuelle Speicherplätze. Der Lift hat einen Fahrweg von 500 mm und verfügt über einen Kollisionsschutz, was bedeutet, dass der Lift stoppt sobald ein Widerstand auftritt.
Durch die herausnehmbare AV-Montageplatte ist die Installation schnell und einfach durchführbar. Für ausreichende Belüftung sorgen Belüftungseinsätze im Korpus. Hinter der Frontplatte mit Magnetarretierung findet AV-Zubehör geschützt seinen Platz. Versenkbare Sicherheitsschlösser auf beiden Seiten des Korpus sorgen zusätzlich für Sicherheit.
Die kippsicher konstruierte Bodenplatte sorgt für einen stabilen Stand. Die maximale Traglast beträgt 75 kg.
Zubehör
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.