Hagor CPS Floor-Wall Dual 55 - 65
Artikelnr.: 473299
Hersteller-Artikel-Nr.: 3331
EAN-Code: 4250058533319
Warengruppe: Compronents
Hersteller: Hagor
Außenmaße (B x T x H): 0 mm x 0 mm x 0 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 0kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
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Energielabel, alle Daten
Produktdaten im Überblick
Montage | |
Höchstgewichtskapazität: | 100 kg |
Minimum Bildschirmgröße: | 139,7 cm (55") |
Maximale Bildschirmgröße: | 165,1 cm (65") |
Befestigungstyp: | Flur |
Maximale Gewichtskapazität (pro Monitor): | 50 kg |
Maximale VESA-Halterung: | 800 x 400 mm |
Anzahl der Display unterstützt: | 2 |
Ergonomie | |
Verbessertes Kabelmanagement: | Ja |
Design | |
Produktfarbe: | Schwarz |
Ausrichtung: | Landschaft |
Verpackungsdaten | |
Menge pro Packung: | 1 Stück(e) |
Gewicht und Abmessungen | |
Breite: | 2009 mm |
Höhe: | 1820 mm |
Beschreibung
Der CPS Floor-Wall Bolt-down 2x 55 65 ist ein Standsystem zur Boden-Wand-Montage. Zwei Bildschirme mit einer Bildschirmdiagonale zwischen 55 65 | 140 165 cm finden hier nebeneinander (side-by-side) ihren Platz.Die VESA-Norm wird bis max. VESA 800 x 400 mm abgedeckt, zudem sind die VESA-Aufnahmen von 0 bis 20° neigbar.
Die Boden-Wand-Montage ist platzsparend. Die Tiefe des Wandadapters kann variabel eingestellt werden. Die Rails sind entlang der Alu Pillars montageseitig höhenverstellbar und bieten so flexible Montagemöglichkeiten, abgestimmt auf die jeweilige Raumsituation. Alu Pillars und Rails lassen sich bei Bedarf kürzen.
Die Kabelführung mittels Kabelclips erfolgt rückseitig entlang der Rails und Pillars und bleibt so außer Sicht.
Die Oberflächen der einzelnen Komponenten werden durch eine schlag- und kratzfeste Pulverbeschichtung geschützt.
Die maximale Traglast beträgt 50 kg je Screen.
Die Komplettlösungen sind mit den Einzelkomponenten der comPROnents®-Serie uneingeschränkt kombinier- und erweiterbar und bieten so weitere Einsatzmöglichkeiten.
Zubehör
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.